Wohngeld 2026 und 2027: Änderungen im Überblick

Das Wohngeld wird regelmäßig angepasst. Hier finden Sie den Überblick über die aktuellen Werte und die beschlossenen Änderungen – Stand: August 2026.

Aktueller Stand: Wohngeld 2026

Die zum 1. Januar 2025 zuletzt angepassten Werte gelten fort. Sie berücksichtigen die Mietstufe der jeweiligen Stadt – in Leipzig die Mietstufe II. Der Wohngeld-Rechner arbeitet mit diesen Werten.

Beschlossen: Wohngeldnovelle zum 1. Januar 2027

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Entwurf einer Wohngeldnovelle beschlossen. Vorgesehen ist, das Wohngeld zum 1. Januar 2027 neu zu regeln: die bisher geplante Erhöhung auszusetzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Berechnungsformel zu verändern. Bereits bewilligte Bescheide bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Warum regelmäßige Anpassungen?

Mieten und Einkommen verändern sich. Damit das Wohngeld seine Wirkung behält, werden Höchstbeträge, Mietstufen und Einkommensgrenzen regelmäßig überprüft. Die Anpassungen sorgen dafür, dass die Leistungen mit der Entwicklung Schritt halten.

Deshalb lohnt sich die regelmäßige Prüfung

Auch ohne Gesetzesänderung kann sich der eigene Anspruch ändern – etwa nach einer Änderung des Einkommens oder der Haushaltsgröße. Wer unsicher ist, sollte den Anspruch mit dem Wohngeld-Rechner abschätzen oder einen Antrag stellen.

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Häufige Fragen zu den Änderungen

Was ändert sich 2027 beim Wohngeld?

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Entwurf einer Novelle beschlossen. Geplant sind zum 1. Januar 2027: Aussetzen der bisher vorgesehenen Erhöhung, Halbierung der Heizkostenkomponente und eine veränderte Berechnungsformel. Bereits bewilligte Bescheide bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Das parlamentarische Verfahren läuft.

Welche Werte gelten aktuell?

Es gelten die zum 1. Januar 2025 zuletzt angepassten Werte – in Leipzig mit der Mietstufe II.

Wird das Wohngeld automatisch angepasst?

Nein – bereits bewilligte Bescheide bleiben von der geplanten Novelle unberührt und gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit, in der Regel 12 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate. Unabhängig davon lohnt sich die eigene Prüfung, wenn sich Einkommen oder Haushalt ändern.

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