Wohngeld für Studenten und Auszubildende
Für Studentinnen, Studenten und Auszubildende gelten beim Wohngeld besondere Regeln: Wer dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung hat, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Es gibt aber wichtige Ausnahmen – hier der Überblick für Leipzig.
Die Grundregel: Ausbildungsförderung schließt Wohngeld aus
Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG hat, kann kein Wohngeld erhalten – unabhängig davon, ob die Förderung tatsächlich gezahlt wird. Der Grund: In diesen Leistungen sind die Wohnkosten bereits enthalten.
Diese Ausnahmen gibt es
- Förderungshöchstdauer überschritten: Wer kein BAföG mehr erhalten kann, weil die Höchstdauer abgelaufen ist, kann Wohngeld beantragen.
- Altersgrenze überschritten: Auch wer die Altersgrenze für BAföG überschritten hat, kommt für Wohngeld in Betracht.
- Kein Förderanspruch dem Grunde nach: Wer dem Grunde nach keinen Anspruch auf Förderung hat – etwa bei einem Zweitstudium – kann Wohngeld erhalten.
- Auszubildende ohne Förderung: Wer keine Berufsausbildungsbeihilfe oder kein Schüler-BAföG erhält, weil kein Anspruch besteht, kann Wohngeld beantragen.
Wohngeld in der WG
Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, bildet nur mit den Personen einen Haushalt, mit denen gemeinsam gewirtschaftet wird. Wer getrennt wirtschaftet, gilt als eigener Haushalt.
Was ist mit dem Einkommen der Eltern?
Beim Wohngeld zählt nur das Einkommen des eigenen Haushalts – das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.
Das sollten Studierende wissen
- Ohne BAföG-Anspruch lohnt sich der Wohngeld-Antrag oft.
- Auch mit Nebenjob ist Wohngeld möglich, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird.
- Im Zweifel Antrag stellen – die Wohngeldstelle prüft die Voraussetzungen.
Alle Ausschlussgründe im Überblick →
Häufige Fragen für Studierende
Können Studenten Wohngeld bekommen?
Ja, aber nur ohne Anspruch auf BAföG oder andere Ausbildungsförderung. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen – auch wenn kein BAföG gezahlt wird.
Wann können Studierende ohne BAföG Wohngeld beantragen?
Zum Beispiel wenn die Förderungshöchstdauer oder die Altersgrenze überschritten ist, bei einem Zweitstudium oder wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch besteht.
Gilt das auch für Auszubildende?
Ja. Wer Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG hat, ist ausgeschlossen. Ohne Förderanspruch ist Wohngeld möglich.
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