Wann es kein Wohngeld gibt: Ausschlussgründe
Nicht jeder Haushalt mit geringem Einkommen kann Wohngeld erhalten. Bestimmte Leistungen schließen Wohngeld aus – weil die Wohnkosten dort bereits enthalten sind. Hier finden Sie alle Ausschlussgründe im Überblick.
Diese Leistungen schließen Wohngeld aus
Wohngeld gibt es nicht, wenn Sie oder ein Haushaltsmitglied eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Schüler-BAföG – wenn dem Grunde nach ein Anspruch besteht
Auch Verzicht oder Kürzung ändert nichts
Ein Wohngeldanspruch entsteht auch dann nicht, wenn auf eine dieser Leistungen verzichtet wird oder sie wegen Kürzungen nicht gezahlt wird. Entscheidend ist der rechtliche Anspruch auf die Leistung.
Auch bei zu hohem Einkommen: kein Wohngeld
Liegt das Haushaltseinkommen über der maßgeblichen Einkommensgrenze, besteht ebenfalls kein Anspruch. Die Grenze hängt von Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe ab.
Wohngeld oder Bürgergeld? Der Unterschied
| Wohngeld | Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit eigenem Einkommen, etwa aus Arbeit oder Rente |
|---|---|
| Bürgergeld | Existenzsicherung einschließlich der Wohnkosten, wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht reicht |
| Vorrang | Wohngeld ist vorrangig: Es soll verhindern, dass ein Haushalt auf Bürgergeld angewiesen ist |
Diese Leistungen schließen Wohngeld NICHT aus
- Kinderzuschlag – kann zusammen mit Wohngeld bezogen werden
- Kindergeld
- Arbeitseinkommen
- Gesetzliche Rente
Alle Voraussetzungen im Detail →
Häufige Fragen zu den Ausschlussgründen
Warum schließt Bürgergeld Wohngeld aus?
Im Bürgergeld sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Eine zusätzliche Zahlung von Wohngeld würde die Wohnkosten doppelt decken – deshalb ist der gleichzeitige Bezug ausgeschlossen.
Was ist, wenn ich kein Bürgergeld bekomme?
Wenn Ihr Einkommen für den Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Wohnkosten, ist Wohngeld oft die richtige Leistung – zum Beispiel wenn ein Bürgergeld-Antrag wegen zu hohen Einkommens abgelehnt wurde.
Zählt auch der Verzicht auf Bürgergeld als Ausschluss?
Ja. Wer auf eine Ausschlussleistung verzichtet oder sie wegen Kürzungen nicht erhält, bekommt trotzdem kein Wohngeld, solange der Anspruch auf die Leistung besteht.
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