Wohngeld-Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Wohngeld erhalten Haushalte, die ihre Wohnkosten nicht vollständig selbst tragen können. Ob Sie Anspruch haben, hängt von wenigen zentralen Voraussetzungen ab. Hier finden Sie den vollständigen Überblick – zugeschnitten auf Leipzig.

Wohnsitz und Hauptwohnung in Leipzig

Wohngeld gibt es nur für die Hauptwohnung. Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet sind. Wer mehrere Wohnungen hat, erhält nur für eine davon Wohngeld.

Wer zählt zum Haushalt?

Zum Haushalt gehören alle Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften – etwa Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Die Zahl der Haushaltsmitglieder beeinflusst die Höhe des Wohngelds.

Einkommen zwischen Mindesteinkommen und Einkommensgrenze

Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt: Ein Mindesteinkommen muss vorhanden sein. Gleichzeitig darf das Gesamteinkommen des Haushalts die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Mieter einer Wohnung

Wohngeld wird hier als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter gezahlt. Voraussetzung sind ein bestehender Mietvertrag und die tatsächliche Nutzung der Wohnung.

Wann es kein Wohngeld gibt

Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld – dort sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt. Auch wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Schüler-BAföG hat, ist ausgeschlossen.

Wann es kein Wohngeld gibt →

Diese Leistungen schließen Wohngeld nicht aus

Einkommensgrenzen im Detail →

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Leipzig, deren Haushalt ein Mindesteinkommen hat, die Einkommensgrenze nicht überschreitet und die keine Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG beziehen.

Zählt mein Partner zum Haushalt?

Ja. Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, die gemeinsam mit Ihnen wohnen und wirtschaften, zählen zum Haushalt und werden bei Einkommen und Berechnung berücksichtigt.

Bekomme ich Wohngeld, wenn ich arbeite?

Ja, auch Berufstätige können Wohngeld erhalten, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Arbeitseinkommen wird mit Freibeträgen berücksichtigt.

Kann ich Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig bekommen?

Ja. Wer Wohngeld bezieht und Kinder unter 25 Jahren im Haushalt hat, kann zusätzlich Kinderzuschlag beantragen – beide Leistungen schließen sich nicht aus.

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